Einreisebestimmung

Staatsangehörige aus Deutschland, ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderer Staaten, benötigen zur Einreise nach Australien ein Visum, welches vor Reiseantritt beantragt werden muss (eVisitor Visum, Subclass 651). Die Antragsstellung erfolgt online auf der Website der australischen Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde oder alternativ persönlich bzw. per Post bei der australischen Botschaft in Berlin. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei der Antragsstellung außerhalb von Australien aufhalten. Das Visum ist kostenfrei und die Antwort erhält man in der Regel 24 bis 48 Stunden nach Antragsstellung per Email. Dieses Visum ist nach Ausstellung 12 Monate gültig und berechtigt zu beliebig vielen Aufenthalten (maximal 3 Monate am Stück) innerhalb eines Jahres.
Zur Einreise benötigen Sie einen maschinenlesbaren Reisepass (auch ein vorläufiger Reisepass ist möglich). Die Reisedokumente müssen mindestens für die gesamte Reisezeit gültig sein, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine längere Gültigkeit vorgeschrieben. Eventuell muss bei der Einreise ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgezeigt werden.

Für Angehörige anderer Staaten können abweichende Einreisebestimmungen gelten.

Minderjährige Kinder können in Begleitung beider Elternteile mit einem Kinderreisepass in Kombination mit dem Visum einreisen. Sollte ein Minderjähriger mit nur einem oder keinem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, gelten besondere Vorschriften.

Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern, daher sollten sich alle Reisenden rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der zuständigen Behörde (z.B. Auswärtiges Amt für deutsche Staatsangehörige) oder der Botschaft Australiens über den aktuellen Stand informieren.

Zollfrei darf pro Person ab 18 Jahren folgendes eingeführt werden:

  • 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabak
  • 2,25 Liter Alkohol
  • Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, etc. dürfen für Reisende über 18 Jahre einen Gesamtwert in Höhe von 900,-AUD nicht übersteigen, für Reisende unter 18 Jahren liegt der zulässige Gesamtwert bei 450,-AUD

Minderjährige dürfen keine Tabakwaren und Alkohol einführen.

Australien hat sehr strenge Quarantänebestimmungen und nimmt bei der Einreise sorgfältige Kontrollen vor. Dies betrifft unter anderem die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Pflanzen- und Tierprodukten sowie auch benutzte/verdreckte Wanderschuhe. Derartige Produkte und Gegenstände müssen auf der Einreisekarte (Incoming Passenger Card, Erhalt meist im Flugzeug) deklariert werden. Sollten bei Überprüfungen nicht deklarierte Gegenstände gefunden werden, drohen hohe Strafen.

Die Ein- und Ausfuhr von bedrohten Tier- und Pflanzenarten, historischen/kulturellen Büchern, Dokumenten, Münzen und Aboriginal-Kunst ist streng reguliert und muss vorher genehmigt werden. Illegale Ein-und Ausfuhren werden mit hohen Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen) geahndet.

Reisende, die keine dieser genannten Mengenangaben überschreiten, können beim Zoll den grünen Ausgang wählen („Nothing to declare“). Alle Reisenden sollten sich jedoch auf speziell ausgebildete Spürhunde und stichprobenartige Kontrollen durch die Beamten einstellen.

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